Nachqualifizierung

PĂ€dagogische Qualifizierung für LehrkrĂ€fte an beruflichen Schulen in freier TrĂ€gerschaft / Direkteinsteiger

Diese Weiterbildung bietet LehrkrÀften an beruflichen Schulen in freier TrÀgerschaft die Möglichkeit berufsbegleitend pÀdagogische Kompetenzen zu vertiefen und eine anerkannte Qualifikation analog zum Direkteinsteigerlehrgang zu erwerben.

Wichtige Infos per Klick

 Welches Bildungsziel verfolgt die Weiterbildung?
  • Ziel ist die berufsbegleitende Vertiefung pĂ€dagogischer Kompetenzen und die pĂ€dagogische Qualifikation von LehrkrĂ€ften an beruflichen Schulen in freier TrĂ€gerschaft.
  • Analog zum Direkteinsteiger-Lehrgang ist diese Maßnahme als Zusatzqualifikation für LehrkrĂ€fte an beruflichen Schulen in freier TrĂ€gerschaft anerkannt.
  • LehrkrĂ€fte können ab Beginn der Nachqualifizierung auf die 2/3-Quote angerechnet werden.
 Welche Voraussetzungen benötige ich?
  • Fachlich einschlĂ€giger Hochschulabschluss (mindestens Bachelor)
  • Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung / Eignung für die LehrtĂ€tigkeit
  • Motivation und Bereitschaft zur berufsbegleitenden Qualifizierung
  • Um auf die 2/3-Quote angerechnet werden zu können, ist eine Genehmigung des jeweils zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidiums notwendig.
 Wann beginnt die Weiterbildung?

Die Weiterbildung beginnt jÀhrlich im Oktober.

 Bis wann muss ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss ist Ende September.

 Wie lange dauert die Nachqualifizierung?

Die Nachqualifizierung dauert zehn Monate, von Oktober bis Juli.

 Kann ich die Nachqualifizierung mit meinem Arbeitsplatz vereinbaren?
  • Die Nachqualifizierung ist berufsbegleitend und in Teilzeit.
  • Der Unterricht findet an zwanzig Tagen (freitags und samstags) statt.
 Was kostet die Nachqualifizierung?

Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber zahlen 2.500 €. Darin sind 60 € Verwaltungskosten enthalten.

 Inhalte der Nachqualifizierung
  • Sie können sich für die Fachdidaktiken SozialpĂ€dagogik oder Pflege entscheiden.
  • Die Weiterbildung umfasst insgesamt 260 Unterrichtseinheiten.
  • Fachübergreifende Veranstaltungen:
    • Gestaltung von Lern- und Interaktionsprozessen auf Grundlage pĂ€dagogischer Psychologie
    • PĂ€dagogik und pĂ€dagogische Psychologie in ergĂ€nzenden Lehrveranstaltungen
    • Fokussierung auf Lebenswelten der SuS sowie deren Entwicklungsstand
    • Wissenschaftliche Grundlagen: PĂ€dagogik / pĂ€dagogische Psychologie
    • Gestaltung von zielgruppenspezifischen Lehr- und Lernarrangements
    • Weiterentwicklung von werteorientiertem Lebensraum Schule
    • Professioneller Umgang mit Berufsanforderungen
    • Classroom Management / Klassenführung
    • Gestaltung von Lern- und Schulkultur
    • Schulorganisation
    • Schulrecht
 Mentor:innen

Die Teilnehmenden müssen an der Schule von einem Mentor/einer Mentorin begleitet werden. Mentoren die zur Unterstützung der Direkteinsteiger eingesetzt werden, müssen i.d.R. eine LehrbefĂ€higung für Sekundarstufe II haben.

Sofern keine Lehrkraft mit LaufbahnbefĂ€higung zur Verfügung steht, kann das Mentorat auch von folgenden LehrkrĂ€ften übernommen werden:

  • Von einer Lehrkraft, die eine Nachqualifizierung erfolgreich durchlaufen hat und in dem Bildungsgang auf die „ 2/3-Quote“ angerechnet werden kann,
  • Von einer Lehrkraft, die nicht-anstellungsfĂ€hig ist, jedoch Bestandsschutz in einem entsprechenden Bildungsgang desselben SchultrĂ€gers hat.
 Anrechnungsmöglichkeit auf die 2/3-Quote

Am Ende der pÀdagogischen Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das die Schulleitung des/der Teilnehmenden an das RegierungsprÀsidium schicken muss.

Anschließend findet im Rahmen der Schulaufsicht ein Unterrichtsbesuch durch das RegierungsprĂ€sidium statt. Erst bei einer Bewertung durch das RegierungsprĂ€sidium mit einer Note besser als 4, gilt die Qualifizierungsmaßnahme „PĂ€dagogische Qualifizierung“ als erfolgreich abgeschlossen.

Eine Anrechnung auf die 2/3 Quote kann bei Vorliegen der notwendigen Studienvoraussetzungen, dem Zertifikat der Qualifizierung, dem anschließenden Schulbesuch im Rahmen der Schulaufsicht und der verlangten einschlĂ€gigen Berufspraxis erfolgen, sofern ein Mangelfach unterrichtet wird.

Wir prüfen das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen nicht, da hĂ€ufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dass die Teilnehmenden die benötigten Voraussetzungen erfüllen, liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden bzw. der für sie zustĂ€ndigen Schulleitung. Bitte klĂ€ren Sie vor der Anmeldung mit dem für Sie zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidium, ob die Voraussetzungen gegeben sind.