Nachqualifizierung
PĂ€dagogische Qualifizierung fuÌr LehrkrĂ€fte an beruflichen Schulen in freier TrĂ€gerschaft / Direkteinsteiger
Diese Weiterbildung bietet LehrkrÀften an beruflichen Schulen in freier TrÀgerschaft die Möglichkeit berufsbegleitend pÀdagogische Kompetenzen zu vertiefen und eine anerkannte Qualifikation analog zum Direkteinsteigerlehrgang zu erwerben.
Wichtige Infos per Klick
Welches Bildungsziel verfolgt die Weiterbildung?
- Ziel ist die berufsbegleitende Vertiefung pÀdagogischer Kompetenzen und die pÀdagogische Qualifikation von LehrkrÀften an beruflichen Schulen in freier TrÀgerschaft.
- Analog zum Direkteinsteiger-Lehrgang ist diese MaĂnahme als Zusatzqualifikation fuÌr LehrkrĂ€fte an beruflichen Schulen in freier TrĂ€gerschaft anerkannt.
- LehrkrÀfte können ab Beginn der Nachqualifizierung auf die 2/3-Quote angerechnet werden.
Welche Voraussetzungen benötige ich?
- Fachlich einschlÀgiger Hochschulabschluss (mindestens Bachelor)
- Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Bildung / Eignung fuÌr die LehrtĂ€tigkeit
- Motivation und Bereitschaft zur berufsbegleitenden Qualifizierung
- Um auf die 2/3-Quote angerechnet werden zu können, ist eine Genehmigung des jeweils zustÀndigen RegierungsprÀsidiums notwendig.
Wann beginnt die Weiterbildung?
Die Weiterbildung beginnt jÀhrlich im Oktober.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Bewerbungsschluss ist Ende September.
Wie lange dauert die Nachqualifizierung?
Die Nachqualifizierung dauert zehn Monate, von Oktober bis Juli.
Kann ich die Nachqualifizierung mit meinem Arbeitsplatz vereinbaren?
- Die Nachqualifizierung ist berufsbegleitend und in Teilzeit.
- Der Unterricht findet an zwanzig Tagen (freitags und samstags) statt.
Was kostet die Nachqualifizierung?
Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber zahlen 2.500 âŹ. Darin sind 60 ⏠Verwaltungskosten enthalten.
Inhalte der Nachqualifizierung
- Sie können sich fuÌr die Fachdidaktiken SozialpĂ€dagogik oder Pflege entscheiden.
- Die Weiterbildung umfasst insgesamt 260 Unterrichtseinheiten.
- FachuÌbergreifende Veranstaltungen:
- Gestaltung von Lern- und Interaktionsprozessen auf Grundlage pÀdagogischer Psychologie
- PÀdagogik und pÀdagogische Psychologie in ergÀnzenden Lehrveranstaltungen
- Fokussierung auf Lebenswelten der SuS sowie deren Entwicklungsstand
- Wissenschaftliche Grundlagen: PÀdagogik / pÀdagogische Psychologie
- Gestaltung von zielgruppenspezifischen Lehr- und Lernarrangements
- Weiterentwicklung von werteorientiertem Lebensraum Schule
- Professioneller Umgang mit Berufsanforderungen
- Classroom Management / KlassenfuÌhrung
- Gestaltung von Lern- und Schulkultur
- Schulorganisation
- Schulrecht
Mentor:innen
Die Teilnehmenden muÌssen an der Schule von einem Mentor/einer Mentorin begleitet werden. Mentoren die zur UnterstuÌtzung der Direkteinsteiger eingesetzt werden, muÌssen i.d.R. eine LehrbefĂ€higung fuÌr Sekundarstufe II haben.
Sofern keine Lehrkraft mit LaufbahnbefĂ€higung zur VerfuÌgung steht, kann das Mentorat auch von folgenden LehrkrĂ€ften uÌbernommen werden:
- Von einer Lehrkraft, die eine Nachqualifizierung erfolgreich durchlaufen hat und in dem Bildungsgang auf die â 2/3-Quoteâ angerechnet werden kann,
- Von einer Lehrkraft, die nicht-anstellungsfÀhig ist, jedoch Bestandsschutz in einem entsprechenden Bildungsgang desselben SchultrÀgers hat.
Anrechnungsmöglichkeit auf die 2/3-Quote
Am Ende der pÀdagogischen Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das die Schulleitung des/der Teilnehmenden an das RegierungsprÀsidium schicken muss.
AnschlieĂend findet im Rahmen der Schulaufsicht ein Unterrichtsbesuch durch das RegierungsprĂ€sidium statt. Erst bei einer Bewertung durch das RegierungsprĂ€sidium mit einer Note besser als 4, gilt die QualifizierungsmaĂnahme âPĂ€dagogische Qualifizierungâ als erfolgreich abgeschlossen.
Eine Anrechnung auf die 2/3 Quote kann bei Vorliegen der notwendigen Studienvoraussetzungen, dem Zertifikat der Qualifizierung, dem anschlieĂenden Schulbesuch im Rahmen der Schulaufsicht und der verlangten einschlĂ€gigen Berufspraxis erfolgen, sofern ein Mangelfach unterrichtet wird.
Wir pruÌfen das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen nicht, da hĂ€ufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dass die Teilnehmenden die benötigten Voraussetzungen erfuÌllen, liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden bzw. der fuÌr sie zustĂ€ndigen Schulleitung. Bitte klĂ€ren Sie vor der Anmeldung mit dem fuÌr Sie zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidium, ob die Voraussetzungen gegeben sind.