Anpassungs­qualifi­zierung für Betreuungs­tätig­keiten

Für Alltags­begleiter und Betreuungs­kräfte nach den Richt­linien nach § 53b SGB XI

Die Quali­fizierung richtet sich an Menschen, die beruf­lich eine Betreuungs­tätigkeit in Pflege­einrich­tungen ausüben möchten. Grundlegende Anforderungen sind u. a. eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, soziale Kompetenz, Phantasie und Kreativität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Die Qualifizierung erfolgt in Teilzeit und dauert ca. 6 Wochen. Nach erfolgreicher Teil­nahme an der Anpassungs­qualifi­zierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat der Mannheimer Akademie für soziale Berufe.

Wichtige Infos per Klick

 Der Hintergrund

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

Zu den stationären Pflegeinrichtungen gehören vollstationäre Pflegeinrichtungen (Pflegeheime, Einrichtungen der Kurzeitpflege) sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege).

Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen nach den Regelungen §§43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI werden den stationären Pflegeeinrichtungen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Pflegebedürftigen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten „Präsenzstrukturen“ zu organisieren, die darauf abzielen, die Pflegebedürftigen bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.

 Die Zugangsvoraussetzungen
  • Nachweis eines Orientierungspraktikums (40 Stunden insgesamt) in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung, welches vor Beginn der Anpassungsqualifizierung durchzuführen ist
  • Nachweis eines Praktikumsplatzes für das Betreuungspraktikum (zwei Wochen insgesamt)
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
 Die Inhalte

Es werden Inhalte nach den Richtlinien nach § 53b SGB XI vermittelt, u. a. Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion, Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen und psychische Erkrankungen, Grundkenntnisse der Pflege, Grundkenntnisse der Hygieneanforderungen, Erste Hilfe Kurs, Rechtskunde, Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung, Bewegungskonzepte.

 Die Kosten

968 Euro inkl. Lehrmittel, Zertifikat und Erste-Hilfe-Bescheinigung.

 Die Fördermöglichkeiten

Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Die benötigten Aufnahmeunterlagen
  • Nachweis über ein Orientierungspraktikum (40 Stunden insgesamt) in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeinrichtung, welches vor Beginn der Anpassungsqualifizierung durchzuführen ist (siehe Anlage 1).
  • Vorlage eines Nachweises, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
  • Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Kopie des Aufenthaltstitels und der Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (nur bei Förderung).