Berufs­­päda­go­gische Zusatz­qualifi­kation zur Praxis­­­anleitung für Pflege­berufe

Zusätzlich qualifizieren

Wer als Pflegefachkraft ein neues Aufgabengebiet und damit selbst die Ausbildung der einrichtungseigenen Auszubildenden übernehmen möchte, kann dies mit einer Zusatzqualifikation zum/zur Praxisanleiter:in erreichen.

Diese Weiterbildung wird in Teilzeit über ca. 6-7 Monate hinweg (ca. 300 Stunden) absolviert.

Wichtige Infos per Klick

 Die Zugangsvoraussetzungen

Zur Aufnahme benötigen Sie:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger:in, Gesundheitspfleger:in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Heilerziehungspfleger:in
 Die Inhalte

Die Weiterbildung zum Praxisanleiter / zur Praxisanleiterin umfasst gemäß Pflegeberufegesetz 300 Stunden. Diese setzen sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

Der theoretische Teil mit insgesamt 260 Stunden beinhaltet die Lernbereiche „Die Ausbildung planen und durchführen“, „Leistung bewerten“ und „Lernortkooperation gestalten“ gemäß Lehrplan für die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Ernährung, Erziehung, Pflege.

Die Lernbereiche der theoretischen Ausbildung umfassen auszugsweise folgende Module:

  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einführung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung
  • Projektmanagement
  • Rechtskunde
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Projektpräsentation

Der praktische Teil der Weiterbildung umfasst 40 Stunden Praktikum, im Rahmen praktischer Anleitungen in der eigenen Einrichtung oder in einer externen Einrichtung. Innerhalb des Praktikums finden mindestens 16 Stunden in der direkten praktischen Anleitung unter Begleitung einer Praxisanleitung mit pädagogischer Zusatzqualifikation statt.

 Die Kosten

Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst zahlen insgesamt 2.070 Euro.

 Die Fördermöglichkeiten

Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Schlaue Fragen und Antworten

Kann ich die Weiterbildung mit meinem Arbeitsplatz vereinbaren?

Die Weiterbildung ist in Teilzeit zu absolvieren. Durch die Gestaltung der Unterrichte in Wochenblöcken können Sie dies mit ihrem Arbeitgeber entsprechend planen und vereinbaren. Bei weiteren Fragen zur Finanzierung und Organisation beraten wir Sie gerne.

Wann beginnt die Weiterbildung?

Die Termine bzw. den Zeitplan finden Sie auf dieser Seite.

Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?

Die Weiterbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Diese beinhaltet eine 20-minütige Präsentation über die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer gezielten Anleitung.

Welche Qualifikation erreiche ich mit der Weiterbildung?

Sie erhalten ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen.

Wann und wie bewerbe ich mich?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können sich das entsprechende Informationsmaterial zusenden lassen oder Sie laden es aus den Downloads herunter.

 Die benötigten Aufnahmeunterlagen
  • Berufsurkunde (Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in) in beglaubigter Kopie.
  • Vorlage eines Nachweises, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
  • Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet.
  • Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (nur bei Förderung).

Fortbildung für Praxisanleiter:innen

Für zertifizierte Praxisanleiter:innen bieten wir auch Fortbildungen an.

Weitere Fortbildungen