Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann (3 Jahre)
Hilfestellung geben
Trauen Sie sich zu, die selbständige, umfassende Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationär sowie ambulanter Pflegesituation durchzuführen? Tragen Sie dazu bei kranken und pflegebedürftigen Menschen Respekt entgegenzubringen und ihre Würde zu erhalten.
Unsere Schule vermittelt Ihnen die erforderlichen fachlichen personalen Kompetenzen sowie die Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Unsere Berufsfachschule bietet Ihnen eine Ausbildung auf höchstem Niveau durch erfahrene Experten. Unser praxisnaher Unterricht mit viel Projektarbeit wird Sie begeistern.
Wichtige Infos per Klick
Die Ausbildung
Dreijährige generalistische Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss
Die ersten zwei Jahre bilden den generalistisch ausgerichteten Teil der Ausbildung, in dem Sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Auszubildende, die ihren Hauptaugenmerk in der Pflege alter Menschen sehen, können im dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschluss mit dem Schwerpunkt Altenpfleger:in erwerben.
Die Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme ist der Nachweis über (§ 6 AltPflG):
- den Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
- den Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder
- den Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine abgeschlossene mindestens 1-jährige Ausbildung als Altenpflege- oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in oder eine abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbetreuer*in,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), sofern der Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben wurde,
- einen Ausbildungsplatz in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung.
Die Ausbildungsvergütung
Sie erhalten während der gesamten Ausbildung eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich in der Regel an bestehenden Tarifverträgen orientiert.
Die Fördermöglichkeiten
Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen und / oder WeGebAU, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die benötigten Aufnahmeunterlagen
- Abschlusszeugnis der Realschule oder einer anderen 10-jährigen Schulbildung oder des Hauptschulabschlusses bzw. eines als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses und einer abgeschlossenen 2-jährigen Berufsausbildung bzw. einer 1-jährigen Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflegehelferausbildung in beglaubigter Kopie.
- Bei ausländischem Schulabschluss Gleichwertigkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde in beglaubigter Kopie sowie eine Kopie der beglaubigten Übersetzung.
- Ggf. Nachweis der praktischen Berufserfahrung durch den Arbeitgeber.
- Formblatt „Ärztliches Attest für Auszubildende in Pflegeberufen“ im Original (siehe Anlage).
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ggf. ausgeübte Berufstätigkeiten.
- Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet.
- Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Kopie des Aufenthaltstitels und der Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis.
- Ggf. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen der Niveaustufe B2.
Ihre Perspektiven
Eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten können im Anschluss an die Ausbildung absolviert werden. Auch ein auf die Ausbildung aufbauendes, berufsqualifizierendes Studium (z.B. Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaften) ist grundsätzlich möglich. Darauf aufbauend ist nach dem Master-Studium auch eine Promotion (Erlangung eines Doktorgrads) denkbar.
Ihre Chance: Jobgarantie in einem attraktiven Beruf
Unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.