Praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (2 Jahre)

Verkürzter „Direkteinstieg KiTa“

Die Arbeit mit Kindern ist vielfältig, jeden Tag anders und beinhaltet verantwortungsvolle Aufgaben, bei denen jedes Kind mit seiner Persönlichkeit, seinen Interessen, seinem sozialen und kulturellen Hintergrund individuell wertzuschätzen ist.

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs KiTa“ richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener (mind. zweijähriger) Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln möchten oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.

Wichtige Infos per Klick

 Ausbildung & Abschluss

Sie absolvieren eine insgesamt zweijährige praxisintegrierte Ausbildung:

In der Ausbildung vermitteln wir Ihnen neben fachlichen Inhalten unter anderem auch Kompetenzen für Ihren eigenen beruflichen Werdegang und Fähigkeiten, um mit anderen im Team zusammenzuarbeiten. Die Ausbildung verknüpft Theorie und Praxis. Im ersten Jahr haben Sie in jeder Woche drei Schul- und zwei Praxistage, im zweiten Jahr drei Praxis- und zwei Schultage.

Für den praktischen Teil der Ausbildung wählen Sie unter vielfältigen sozialpädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte oder im Bereich der Ganztagesbetreuung an Grundschulen

Modularer Aufbau

  • Wird das erste Jahr mit einem Notendurchschnitt von 3,5, wobei im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ die Note 3,0 erreicht werden muss, abgeschlossen, erhalten Sie das Zertifikat „Schulkindbetreuer:in“ (Arbeitstitel).

Personen, die über einen mittleren Bildungsabschluss sowie einen Berufsabschluss gemäß Orientierungsplan (z. B. Musikpädagogischer Berufsabschluss, Sportpädagogischer Berufsabschluss) verfügen und den oben genannten Notendurchschnitt erreichen, können in Kindertageseinrichtungen unter Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel (maximal 40 Prozent bei Vollzeittätigkeit) beschäftigt werden.

  • Das zweite Jahr schließt mit einer Abschlussprüfung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten (zwei schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung) ab.

Ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann im Rahmen dieser Qualifizierung nicht erworben werden.

Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)

Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird.

  • Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.
 Die Vergütung

Eine Vergütung in Höhe von 2.620,44 €/Monat ist vorgesehen (nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA in der Entgeltgruppe S2, Stufe 2)).

 Die Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme ist der Nachweis über:

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres

sowie

  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss

und

  • den schriftlichen Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in
    einer für die Ausbildung geeigneten Einrichtung.
 Die Fördermöglichkeiten

Eine Förderung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Die benötigten Aufnahmeunterlagen
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes in beglaubigter Kopie

sowie

  • der Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss

sowie

  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der zweijährigen Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
  • Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder einer Übersetzerin vorzulegen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen.
  • Vorlage eines Nachweises, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg.
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchen anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz oder Berufsfachschulen für Kinderpflege bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde sowie ob und gegebenenfalls an welche anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde.
  • Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet.
  • Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde.
  • Ggf. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen der Niveaustufe B2.

Ihre Perspektiven

Sie haben mindestens die Mittlere Reife und möchten Erzieher:in werden? Personen, die neben einer Berufsausbildung mindestens einen mittleren Bildungsabschluss nachweisen, können sich im zweiten Ausbildungsjahr parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieher:innen-Ausbildung) vorbereiten.