Allgemeines zur Alltagsbetreuung
Mit dem neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 soll die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen verbessert werden. Das betrifft außer den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz besonders auch Menschen mit Demenzerkrankungen in Pflegeheimen.
Die Pflegekassen übernehmen dazu künftig für je 25 Pflegeheimbewohner mit besonderem Betreuungsbedarf die Kosten für eine zusätzliche Pflegekraft in Pflegeheimen. Auch die Betreuung von Menschen im häuslichen Bereich soll mit diesem Gesetz unterstützt werden.
Im Mittelpunkt der Arbeit des zukünftigen Alltagsbetreuers (auch Pflegeassistent genannt) stehen nicht die eigentlichen Pflegetätigkeiten, sondern eher Hilfstätigkeiten. Sie sollen die Erkrankten und Pflegebedürftigen in ihrem Alltag begleiten und ihnen eine anregende Gesellschaft bieten. Die Aufgabe der Alltagsbetreuer in Pflegeheimen ist es, die Heimbewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu begleiten und zu betreuen.
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