Fachschule für Weiterbildung in der Pflege (2 bzw. 3 Jahre)

Drei Abschlüsse kombinieren

Die Fachschule für Weiter­bildung in der Pflege (FWP) bietet Fachkräften die Möglichkeit, sich in Teil­zeitform weiter zu quali­fizieren – und zwar berufsbegleitend. Sie können sich entweder zur „Leitung einer Pflege- und Funktions­einheit“ (Pflegedienstleitung / PDL) oder zur „Fachkraft für Geronto­psychiatrie“ ausbilden lassen. Jede der beiden Ausbil­dungen dauert zwei Jahre.

Nach erfolg­reichem Abschluss zur „Leitung einer Pflege- und Funktions­einheit“ verkürzt sich die Ausbildungs­dauer zur „Fachkraft für Geronto­psychiatrie“ um ein Jahr. In insgesamt drei Jahren haben Sie also die Möglich­keit, zwei Abschlüsse zu erwerben. Gleich­zeitig erzielen Sie die berufs­pädagogische Quali­fikation zur Praxis­anleitung – also einen dritten Abschluss. Und Sie haben die Möglichkeit, sich für einen fachbe­zogenen Bachelor-Studien­gang an einer Hochschule in Baden-Württemberg zu bewerben.

Auch für Unternehmen ist die Fachschule für Weiter­bildung eine interessante Option, um eigenes Personal weiter­zubilden. Durch die festgelegte Struktur in Wochenblöcken lassen sich Personal­einsätze langfristig planen. Und dank der staatlichen Förderung ist es möglich, mit einem geringen Eigenanteil eine hohe Quali­fikation zu erreichen.

Beide Ausbildungen sind nach der AZAV akkreditiert. Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.

Wichtige Infos per Klick

 Die Zugangsvoraussetzungen

Um an der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege beginnen zu können, müssen hinsichtlich des bisherigen Bildungsweges einige Voraussetzungen erfüllt werden. Es wird benötigt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in oder Heilerziehungspfleger:in sowie
  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren

Für die Anmeldung an unserer Fachschule für Weiterbildung in der Pflege benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf + Lichtbild
  • Aufnahmeantrag
  • Eine beglaubigte Kopie Ihrer Ausbildungsurkunde
 Die Fördermöglichkeiten

Eine Förderung durch das Jobcenter / die Agentur für Arbeit ist, auch mit Bildungsgutscheinen, möglich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Schlaue Fragen und Antworten

Kann ich die Weiterbildung mit meinem Arbeitsplatz vereinbaren?

Die Weiterbildung ist in Teilzeit zu absolvieren. Durch die Gestaltung der Unterrichte in Wochenblöcken können Sie dies mit ihrem Arbeitgeber entsprechend vereinbaren. Bei weiteren Fragen zur Fachschule beraten wir Sie gerne.

Welche Qualifikation erreiche ich mit der Weiterbildung?

Sie erhalten den Abschluss einer „Staatl. geprüften Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“ oder „Staatl. geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie“. Darüber hinaus erhalten Sie in beiden Weiterbildungen ein Zertifikat über die „berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen“ (Praxisanleiter).

Mit dem Absolvieren des Schwerpunkts Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sind die Vorrausetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegekraft im Sinne von § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt.

Die Fachschule qualifiziert Sie weiterhin für den Zugang zu Studiengängen in der Pflege. Sie können mit der Zusatzqualifikation Fachhochschulreife abschließen.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Eine Ausbildung dauert zwei Schuljahre in Teilzeitform. Nach erfolgreichem Abschluss zur „Leitung einer Pflege- und Funktions­einheit“ verkürzt sich die Ausbildungsdauer zur „Fachkraft für Geronto­psychiatrie“ um ein Jahr.

Was kostet die Weiterbildung?

Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber zahlen 500 Euro pro Schuljahr, der Rest wird durch staatliche Förderung finanziert.

Wann beginnt die Weiterbildung?

Der Beginn ist jährlich im September.

Wann und wie bewerbe ich mich?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ihnen wird dann umgehend entsprechendes Bewerbungsmaterial zugesandt. Ihre Bewerbung sollte bis zum 30. Juni des laufenden Jahres bei uns eingehen.

 Die benötigten Aufnahmeunterlagen
  • Berufsurkunde (Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in oder Heilerziehungspfleger:in) in beglaubigter Kopie.
  • Nachweis über mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung.
  • Formblatt „Ärztliches Attest für Auszubildende in Pflegeberufen“ im Original (siehe Aufnahmeantrag).
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg.
  • Aktuelles Original-Passfoto, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum beschriftet.
  • Kopie des (Personal-) Ausweises oder der Geburts- oder Heiratsurkunde.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (nur bei Förderung).

Info-Veranstaltungen

Wenn Sie sich über unsere Fachschule für Weiterbildung in der Pflege (FWP) informieren möchten, können Sie gerne unsere Info-Veranstaltungen besuchen. Die Termine finden Sie in unserem Terminkalender.

Zum Terminkalender